Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

TPPM GmbH

Produktionsmaterialien, Sondermaschinenbau, Kunststoff-Folien..., Navigationspunkt, Problemlöser und Ideengeber
Adresse / Anfahrt
An der Pyramideneiche 1
32760 Detmold
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2016. Geschäftsanschrift: An der Pyramideneiche 1, 32760 Detmold. Gegenstand: Erbringung von IT- und Telekommunikations- und Security-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neuschl, Ralf, Detmold, *15.08.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: PyEiT GmbH.

2019-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TPPM GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2018 mit der TPPM GmbH mit Sitz in Detmold (Amtsgericht Lemgo, HRB 8587) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.