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TRCT Medien GmbH

Kommunikationskonzepte, Abkürzung, Weingaleristen..., Verwaltungsgesellschaft, Kommunikation
Adresse / Anfahrt
Kohlhöfen 14
20355 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2009. Geschäftsanschrift: Kohlhöfen 14, 20355 Hamburg. Gegenstand: Übernahme der Geschäftsführung bei der Gesellschaft in Firma Die Weingaleristen GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit Weinen und Gütern aller Art sowie hiermit verbundene Tätigkeiten, jedoch keine erlaubnispflichtigen, ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Thies, Torge, Hamburg, *18.08.1965; Winkelmann, Marc, Hamburg, *26.09.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-10-21:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Winkelmann, Marc, Hamburg, *26.09.1967.

2012-09-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: TRCT Medien GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TRCT MEDIEN GMBH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 73716) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.