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TRILUX GmbH & Co. KG

Elektrotechnik, Industrieunternehmen, LiveLink..., Lichtmanagement, Architekturbeleuchtung, Finea, Constela, Effizienzrechner, AUSSENLEUCHTEN, Förderprogramm, Außenbeleuchtung, Retail
Adresse / Anfahrt
Heidestraße 4
59759 Arnsberg
6x Adresse:

Lippeltstraße 1
20097 Hamburg


Walther-Nernst-Straße 1
12489 Berlin


Nikolaus-Otto-Straße 29
70771 Leinfelden-Echterdingen


Südwestpark 42
90449 Nürnberg


Walter-Köhn-Straße 4a
04356 Leipzig


Mathias-Brüggen-Straße 75
50829 Köln


Kontakt
127 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 127 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-04:
Neue Firma: TRILUX GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma und der Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: TRILUX Holding GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 390), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-03:
Persönlich haftender Gesellschafter: TRILUX Neues Licht GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 10419), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-04:
Nach Firmenänderung Persönlich haftender Gesellschafter: TRILUX Licht GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 10419), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-05:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: TRILUX Licht GmbH, Arnsberg .

2020-01-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2019 mit der ITZ Innovations- und Technologiezentrum GmbH mit Sitz in Arnsberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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