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TSB Innovationsagentur Berlin GmbH

FAV, Anwendungsverbund, Verkehrssystemtechnik..., Forschungs, Technologiestiftung, Netzwerkarbeit
Adresse / Anfahrt
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-10:
Stamm- bzw. Grundkapital: 540.170 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.02.2008 ist das Stammkapital um 323.000 auf 540.170 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..

2008-06-12:
Prokura: 1. Dr. Bindseil, Kai Uwe, *25.06.1965, Michendorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Meißner, Thomas, *04.06.1964, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Roßbach, Edith, *21.04.1959, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Prof. Dr. Stens, Eberhard, *10.09.1954, Ahrensfelde; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.

2008-09-15:
Geschäftsführer:; 4. Dr. Kopp, Adolf, *04.09.1962, Berlin.

2008-09-15:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG)..

2009-11-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Dr. Broich, Bruno.

2009-11-23:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG)..

2013-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, ehemals firmierend unter Berlin Partner GmbH, mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 13072 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..