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TST GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Anwenderbetreuung, LPIC..., MCITP, Fernwartungs-Software, Anydesk, Tabletlösungen, MCSE
Adresse / Anfahrt
Kaiserstraße 3
53840 Troisdorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2013. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 3, 53840 Troisdorf. Gegenstand: IT-Service für kleine und mittelständische Unternehmen; Vertrieb und Wartung von IT-Telekommunikationsgeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bauer, Anja, Troisdorf, *23.05.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-04-23:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist (§ 122 d UmwG).2. An der Verschmelzung sind die Technikservice Troisdorf Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House, 7-12 NoeI Street, London W1F 8GQ, übertragende Gesellschaft und die TST GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 53840 Troisdorf, Kaiserstr. 3, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companieshouse of Cardiff unter der Registernummer 5973229 b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12682.4. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen TST GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten TST GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der TST GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der TST GmbH unter deren Geschäftsanschrift 53840 Troisdorf, Kaiserstr. 3 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der TST GmbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Technikservice Troisdorf Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Technikservice Troisdorf Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der TST GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht, Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der TST GmbH unter deren Geschäftsanschrift 53840 Troisdorf, Kaiserstr. 3 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der TST GmbH gefordert werden muss. c) Den Gläubigern der TST GmbH und der Technikservice Troisdorf Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 53840 Troisdorf, Kaiserstr. 3 erteilt (122d Nr. 4 UmwG).Amtsgericht -Registergericht- Siegburg, 22.04.2014

2015-06-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 10.04.2014 sowie der Verschmelzungsbescheinigung des High Court of Justice - Companies Court - vom 07.05.2015 und des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2015 mit der Technikservice Troisdorf Limited mit Sitz in London/England (Companies House of Cardiff, Nr. 05973229) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-28:
Geschäftsführer: Katrincak, Roman, Troisdorf, *30.01.1974. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Anja, Troisdorf, *23.05.1978.

2022-01-11:
Geschäftsführer: Bauer, Anja, Troisdorf, *23.05.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Katrincak, Roman, Troisdorf, *30.01.1974.

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