2013-06-21: Die Deutsche Jugendkraft 1927 Wiesentheid e.V. mit dem Sitz in Wiesentheid (Amtsgericht Würzburg VR 20156) und die Fußball-Sportgemeinschaft Wiesentheid e.V. mit dem Sitz in Wiesentheid (Amtsgericht Würzburg VR 20678) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2013 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.04.2013 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 19.04.2013 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.