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Tauchclub Heilbronn e.V.

TCH, Clubheim, Flossenschwimmen..., Unterwasserrugby, Gerätetauchen, Aquafitness, Vereinsmeierei, Joobi, SiteGround, Kurzübersicht
Adresse / Anfahrt
Jahnstraße 21
74219 Möckmühl
1x Adresse:

Widmannstraße 67
74078 Heilbronn


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-08:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag der Verein "Hessischer Gärtnerverband e.V.", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 5043) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-15:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.03.2016 der Verein "Verband Badischer Gartenbaubetriebe e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100698) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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