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Teambau Poppenhausen GmbH

Voreinstellungen, Gewerbebau, Schlüsselfertigbau..., Bauten, Betonböden, Industriebodenbau, Aufforderung
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 107
97490 Poppenhausen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'KSM Teambau GmbH', und Sitz, bisher Arnstein, Amtsgericht Würzburg HRB 6962 ) und 14 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 107, 97490 Poppenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Hochbauleistungen, die Erbringung von Bauarbeiten jeglicher Art sowie die schlüsselfertige Errichtung von Bauvorhaben aller Art und alle Maßnahmen, die den vorstehend genannten Arbeiten dienen, sowie der Baumaterialhandel und der Verleih von Baumaschinen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Keidel, Alexander, Poppenhausen, *16.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Machau, Berthold, Arnstein, *07.01.1965; Schiffer, Frank, Arnstein, *01.08.1965.

2011-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -37.500,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.