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Teamworker Personaldienst GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hermann-Böse-Straße 23
28209 Bremen
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-24:
Prokura: 1. Kajdzik, Kamila, *11.01.1981, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer..

2009-12-07:
Geschäftsanschrift: Hermann-Prüser-Str. 4, 28237 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Müller, Gebhard..

2012-09-03:
Geschäftsanschrift: Konsul-Smidt-Straße 12, 28217 Bremen; Geschäftsführer: 3. Kajdzik, Kamila, *11.01.1981, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kajdzik, Kamila

2015-06-24:
Geschäftsanschrift: Hermann-Böse-Straße 23, 28209 Bremen

2016-02-26:
Prokura: Schiller, Sebastian, *02.11.1986, Bremen; Einzelprokura.

2019-07-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Kajdzik, Kamila; Geschäftsführer: 4. Schiller, Sebastian, *02.11.1986, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Schiller, Sebastian; 3. Oetting, Sonja, *25.02.1981, Bremen; Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-09-03:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die at work GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25001 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2022-02-09:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

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