2014-06-13: HRA 32123:Technoli computer engineering e.K., Groß-Umstadt ( Groß-Umstadt). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
2014-10-09: Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.