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Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

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38x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-06:
Die O2 (Germany) Shop GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132804) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2008-01-23:
Firma geändert, nun: Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.

2009-08-19:
Geschäftsanschrift: Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Telefónica O2 (Germany) Management GmbH, München (AG München HRB 109061); Telefónica O2 (Germany) Verwaltungs GmbH, München (AG München HRB 121389). Die Telefónica Deutschland Access GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180277) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-04-06:
Firma geändert, nun: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.

2011-04-06:
Die HanseNet Telekommunikation GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 60180) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-03-28:
Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH, München (Amtsgericht München HRB 109061); Telefónica Germany Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 121389).

2012-08-08:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.07.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (dem Geschäftsbetrieb, welcher sich für Geschäftskunden mit der Unterbringung und dem Betrieb von in der Regel öffentlich durch das Internet abrufbaren Anwendungen beschäftigt (Management Hosting), den Geschäftsbereich für Systemvorleistungen für Geschäftskunden, wie Serverhostings und Serverhousing, Anwendungsbetreuungen, sowie Leistungen zum Aufbau und Betrieb eines pakervermittelten Kommunikationsnetzes innerhalb der Rechenzentren bis zum Übergang ins Internet) auf die Telefónica Online Services GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 192486) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-19:
Die Telefónica Germany Partner Services GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142064) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-31:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Telefónica Germany Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 121389). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Telefónica Deutschland Holding AG, München (Amtsgericht München HRB 201 055).

2013-12-11:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 14.11.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (materiellen und immateriellen Gegenstände des Anlagevermögens, die rechtlich und/oder wirtschaftlich dem Glasfasernetz in Hamburg und dem Datacenter Wendenstrasse in Hamburg zuzuorden sind, die Forderungen und Verbindlichkeiten, soweit sie in der Ausgliederungsbilanz aufgeführt sind, die jeweils rechtlich und/oder wirtschaftlich des Glasfasernetz Hamburg zuzuorden sind, ausgewählte Wholesale Kundenverträge, sonstige Rechtsstellungen und Rechtsverhältnisse und die darin enthaltenen Produkte (dark fiber, Leased Line, Leased Line ULL based) und ausgewählte Geschäftskundenverträge, sonstige Rechtsstellungen und Rechtsverhältnisse und die darin enthaltenen Produkte (Fiber/Leased lines, Voice Access Services, Internet Services, VPN Services, Housing, Others) die jeweils rechtlich und/oder wirtschaftlich dem Glasfasernetz Hamburg und dem Datacenter Wendenstrasse zuzuorden sind, Betriebs- und Geschäftsausstattungen die rechtlich und/oder wirtschaftlich dem Glasfasernetz Hamburg zuzuorden sind, sowie Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen) auf die GKHH Fibre Optic GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 208760) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-06-24:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 15.06.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Telefónica Germany Retail Ausgliederungs GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-06-24:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 08.06.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.06.2015 Teile des Vermögens von der Fonic GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-01:
Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf . Die BLAU Mobilfunk GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 80531) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-01:
Die Simyo GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-01:
Die E-Plus 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-04:
Die Abspaltung wurde am 30.06.2015 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

2015-07-04:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf .

2015-09-18:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die OmegaTowers 1 Funkdienste GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-01:
Die Fonic GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-15:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 05.04.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Telefónica Germany Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-27:
Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf . Die WiMee-Connect GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 56395) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-30:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf .

2016-08-04:
Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf . Die WiMee-Plus GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68152) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-11:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf .

2016-10-12:
Die E-Plus 2. Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.09.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-23:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 09.06.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.06.2017 Teile des Vermögens von der E-Plus Mobilfunk GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-01:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 15.05.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Telefónica Germany Retail GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-06:
Die Abspaltung wurde am 30.06.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

2017-08-01:
Die Go Clever GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-09-01:
Die Cash & Phone GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-05-26:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München.

2018-08-18:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 06.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Ortel Mobile GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-22:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 06.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.08.2018 Teile des Vermögens von der E-Plus Service GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-29:
Die Abspaltung wurde am 27.08.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

2019-11-19:
Die Tarifhaus AG mit dem Sitz in Gräfelfing ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-20:
Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-16:
Die Minodes GmbH mit dem Sitz in Berlin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-23:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 15.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 17.06.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 17.06.2021 Teile des Vermögens auf die Telefónica Germany Zweite Mobilfunk Standortgesellschaft mbH mit dem Sitz in München übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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