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Thomas Gebäudereinigung GmbH

Adresse / Anfahrt
Feurigstraße 51
10827 Berlin
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-04-09:
Firma: Thomas Gebäudereinigung GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Feurigstraße 51, 10827 Berlin Gegenstand: Alle Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich des Gebäudereinigerhandwerks, unter anderem Baureinigung, Fassadenreinigung und Denkmalpflege, Glasreinigung, Gebäudeinnenreinigung, Reinigung medizinischer Einrichtungen (Krankenhausreinigung), Industriereinigung, Reinigung von Oberflächen (auch textile) an oder in Theatern, Kirchen, Messen, Ausstellungen, Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten, Außenanlagen, Hotels, Büro, Reinigung textiler Bodenbeläge (Teppich), Imprägnierung und Beschichtung von Stein-PVC-Linoleum und sonstigen Bodenbelägen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch alle Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Thomas, Knut, *12.07.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Knut Thomas Gebäudereinigung e.K. vom Inhaber Knut Thomas geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 43333 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 17.03.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..