2016-12-05: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und beratende Ingenieure. Tätigkeiten, die mit diesen Berufen nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf eine Zweigniederlassung errichten, soweit die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Nordlohne, Thomas, beratender Ingenieur, Lohne, *12.08.1968; Osterhues, Andreas, Architekt, Lohne, *13.12.1960.