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Thomas Schoon Haustechnik GmbH

Sanitär, Komplettsanierung, Sanitärtechnik..., Heizungstechnik, Region Nordwest, Sanitäranlagen, Ihr kompetenter Fachpartner, Sanierungsfall, Gebäudesanierung, Heizungslösungen, Unterhaltsarbeiten
Adresse / Anfahrt
Im Kleigrund 6a
26135 Oldenburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2014. Geschäftsanschrift: Im Kleigrund 6 a, 26135 Oldenburg . Gegenstand: Handel mit Geräten der Haustechnik jeder Art, insbesondere mit Elektrogeräten, Sanitärobjekten und Heizungen für den Hausbedarf sowie die Durchführung von Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schoon, Thomas, Oldenburg, *04.10.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2015 mit der Dieter Schumacher Heizungsbau und Sanitärinstallation GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-08-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2016 mit der Schoon Elektro GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 202468) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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