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Torsten Zelk Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Lichtrufanlagen, Telekommunikationsanlagen, Elektroinstallateurmeister..., Elektroanlagen, VDS, Ausgliederungs
Adresse / Anfahrt
Bargteheider Straße 106a
22143 Hamburg
1x Adresse:

Boytinstraße 34a
22143 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-18:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bargteheider Straße 106 a, 22143 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Zelk Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 165978).

2020-12-28:
Neue Firma: Torsten Zelk Elektrotechnik GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert worden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2020 mit Nachtragserklärung vom 21.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.11.2020 und 21.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Zelk, Torsten Hartwig, Hamburg, *13.08.1962 unter der Firma Torsten Zelk Elektrotechnik e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.