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Toshiba TEC Germany Imaging Systems GmbH

Internet und Informationstechnologie, IT-Unternehmen, Notwendig Analytische..., Multifunktionssysteme, Vertriebspartnersuche, Seiten/Minute, Scan, USB, Barcode, Printers, Necessary Analytical
Adresse / Anfahrt
Carl-Schurz-Straße 7
41460 Neuss
Kontakt
71 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 156 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
23x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-02:
Prokura erloschen: Ikeda, Hiroyuki, Düsseldorf, *04.05.1957.

2005-07-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Juni 2005 mit der BTO Bürozentrum GmbH mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf, HRB 44681) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-07-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Juni 2005 mit der RTW Kopier GmbH mit Sitz in Dortmund (AG Dortmund, HRB 11791) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-07-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Juni 2005 mit der Orga Plan Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Döbeln (AG Leipzig, HRB 18396) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-08-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Juni 2005 mit der COPYTRON Vertriebsgesellschaft für moderne Bürokommunikation mit Sitz in Aachen (AG Aachen, HRB 6063) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-11-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ichihara, Issei, Düsseldorf, *30.10.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Kawasaki, Junichi, Düsseldorf, *26.05.1957, einzelvertretungsberechtigt.

2006-07-13:
Prokura erloschen: Fujikawa, Takayuki, Düsseldorf, *11.10.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tomita, Takumi, Düsseldorf, *26.01.1967.

2008-04-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yamada, Masahiro, Düsseldorf, *28.06.1962. Einzelprokura: Wariishi, Mamoru, Düsseldorf, *02.03.1964.

2009-03-05:
Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Carl-Schurz-Str. 7, 41460 Neuss. Prokura erloschen: Wariishi, Mamoru, Düsseldorf, *02.03.1964. Einzelprokura: Sawada, Noboru, Düsseldorf, *24.07.1961.

2009-06-25:
Prokura erloschen: Tomita, Takumi, Düsseldorf, *26.01.1967. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kawaguchi, Kyoichi, Düsseldorf, *28.01.1969.

2010-04-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Michael, Fröndenberg, *02.01.1960. Prokura geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sawada, Noboru, Düsseldorf, *24.07.1961.

2010-07-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawasaki, Junichi, Düsseldorf, *26.05.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Matsumoto, Toshifumi, Düsseldorf, *21.07.1957, einzelvertretungsberechtigt.

2011-06-21:
Prokura erloschen: Sawada, Noboru, Düsseldorf, *24.07.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kawasumi, Masanori, Düsseldorf, *22.04.1962.

2011-07-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Juni 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30. Juni 2011 mit der J. Fuhrmann Büro-Center GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 65353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Juni 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30. Juni 2011 mit der J. Fuhrmann Büro-Center GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 65353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: J. Fuhrmann Büro-Center Zweigniederlassung der Toshiba TEC Germany Imaging Systems GmbH, 22415 Hamburg, Geschäftsanschrift: Tangstedter Landstraße 6, 22415 Hamburg.

2013-04-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Matsumoto, Toshifumi, Düsseldorf, *21.07.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Nozawa, Yuichi, Düsseldorf, *19.08.1961, einzelvertretungsberechtigt.

2015-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12. März 2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Vertrieb und Service von Erzeugnissen der Bürokommunikationselektronik und der Automatischen Identifizierung sowie von ähnlichen Produkten, Zubehör und Ersatzteilen.

2016-01-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember 2015 hat Absatz 2 von § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages ersatzlos gestrichen. Absatz 3 und Absatz 4 ist nunmehr Absatz 2 und 3. Die Zweigniederlassung in Hamburg unter der Firma "J. Fuhrmann Büro-Center Zweigniederlassung der Toshiba TEC Germany Imaging Systems GmbH" ist aufgehoben. Zweigniederlassung aufgehoben Firma J. Fuhrmann Büro-Center, Zweigniederlassung der Toshiba TEC Germany Imaging Systems GmbH, 22415 Hamburg, Geschäftsanschrift: Tangstedter Landstraße 6, 22415 Hamburg.

2016-10-12:
Prokura erloschen: Kawasumi, Masanori, Düsseldorf, *22.04.1962.

2017-07-18:
Prokura erloschen: Kawaguchi, Kyoichi, Düsseldorf, *28.01.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Takesue, Masayuki, Düsseldorf, *02.10.1981.

2018-07-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nozawa, Yuichi, Düsseldorf, *19.08.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Takahashi, Toshiyasu, Düsseldorf, *11.03.1963, einzelvertretungsberechtigt.

2019-01-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27. Dezember 2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27. Dezember 2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27. Dezember 2018 mit der BÜPAK GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 1986) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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