Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Touch Design Europe GmbH

Touchscreens, Folientastaturen, Frontfolien..., Bedienpanel, TFT Displays, Frontales, Pantallas
Adresse / Anfahrt
Annastraße 18
64390 Erzhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2016. Geschäftsanschrift: Annastraße 18, 64390 Erzhausen. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von kundenspezifischen Folientastaturen, Touch-Screens sowie der Ein- und Verkauf von elektromechanischen Komponenten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Jens Christian, Erzhausen, *13.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-17:
Einzelprokura: Schmidt, Maria Esther, Erzhausen, *27.01.1965.

2018-01-16:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Touch Design Systems GmbH & Co. KG mit Sitz in Erzhausen (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85990) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.