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TransPal GmbH

Internet, Marke, Lieferland..., Inseln, Kundenkonto, Balearische, Kanarische, Aufrufen, Adressdaten, BestSaller, Yovelo, Währung
Adresse / Anfahrt
Am Borsigturm 100
13507 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-04-19:
Firma: TransPal GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Am Borsigturm 100, 13507 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines Unternehmens in den Bereichen Versandhandel und Produktion von Artikeln aller Art (vorwiegend aus den Bereichen Haushalts-, Garten- und Baumarktartikel, Bekleidung, Elektronik, Büroartikel, Spiel- und Bastelwaren, Bücher, KFZ Neuteilen & Zubehör) sowie Internetdienstleistungen (Grafikdesign, Programmierung, Webshopsysteme und Webhosting) und Fulfillment (Bestellabwicklung, Kundensupport, Versandabwicklung, Zahlungsabwicklung, Logistik und Retourenmanagement). Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ravenel, Pierrick, *25.07.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Wagner, Matthias, *04.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TransPal Wagner & Ravenel OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46354) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.03.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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