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Trautmann Gärten GmbH

Landschaftsbau, Garten
Adresse / Anfahrt
Mainauer Straße 1
88690 Uhldingen-Mühlhofen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-08-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: Trautmann Gärten GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus einschließlich der Baumpflege. Dazu gehören Planung und Entwurf von Neuanlagen sowie Umgestaltungen. Ebenfalls gehört dazu der Handel von Artikeln, die im gärtnerischen Umfeld Verwendung finden (insbes. gehören dazu: Pflanzen, Sämereien, Dünger sowie Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, sowie Gartengeräte, Gartenmöbel und Kunstgegenstände sowie versch. Accessoires). Ebenfalls gehört dazu die Schulung von Kunden, allgemeine gärtnerische Beratung sowie die Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen. Nicht mehr Geschäftsführer: Trautmann, Michael, Uhldingen-Mühlhofen, *27.01.1971. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag den Teilbetrieb "Michael Trautmann" als Ganzes mit den zugehörigen Aktiva und Passiva sowie allen Rechten und Pflichten aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Michael Trautmann GmbH", Uhldingen-Mühlhofen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705573) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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