2009-02-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Wrossok, Anna.
2010-04-09: Der mit der Bayer Business Services GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 49895, herrschende Gesellschaft ) am 08.03.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Änderungsvertrag vom 12.1.2010 geändert worden. Es handelt sich nunmehr um einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 hat der Änderung zugestimmt.
2010-12-15: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 46, 51373 Leverkusen. Einzelprokura: Dr. Murek, Udo, Leverkusen, *11.08.1961; Schein, Peter, Leverkusen, *08.11.1965.
2013-10-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarz, Patricia, Düsseldorf, *07.01.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Gerlach, Thomas, Leverkusen, *02.11.1963.
2018-10-04: Prokura erloschen: Dr. Murek, Udo, Leverkusen, *11.08.1961.
2020-05-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Gerlach, Thomas, Leverkusen, *02.11.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Stalter, Christoph, Köln, *29.04.1969. Prokura erloschen: Rahenbrock, Udo, Langenfeld, *01.06.1965. Einzelprokura: Wilczynski, Martin, Köln, *08.02.1988.
2021-02-03: Der mit der Bayer Business Services GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 49895) am 08.03.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag, welcher durch Vertrag vom 12.01.2010 in einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert wurde, besteht infolge Verschmelzung nunmehr mit der Bayer Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48248) als herrschender Gesellschaft.
2022-02-10: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 50, 51373 Leverkusen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Stalter, Christoph, Köln, *29.04.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.04.2022 mit der Bayer Direct Service GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-09: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.04.2022 mit der Bayer Direct Service GmbH mit Sitz in Leverkusen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-23: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.04.2022 mit der Bayer Direct Services GmbH mit Sitz in Leverkusen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.