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Trendgroup GmbH

Lonetal, Tertiär
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Pommernstraße 20
93073 Neutraubling
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4x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2012, zuletzt geändert am 24.03.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Münster, Amtsgericht Münster HRB 16121) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Wendl & Partner, Pommernstraße 20, 93073 Neutraubling. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten und Online Tools sowie Online Marketing, Affiliate Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Sponsored Link Marketing, Domainhandel, Entwicklung und Betrieb von Internetportalen, Groß- und Einzelhandel, sowie Online- und Versandhandel, samt Im- und Export von Waren über Online Verkaufsplattformen und des eigenen Onlineshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Porzky-Leibold, Paul, Münster, *12.05.1982. Bestellt: Geschäftsführer: Robrock, Michael, Langerwehe, *10.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-23:
Bestellt: Geschäftsführer: Robrock, Stefanie Sigrun, Langerwehe, *22.03.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Robrock, Michael, Langerwehe, *10.01.1970.

2021-08-25:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MMR Holding GmbH mit dem Sitz in Langerwehe verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-28:
Die Verschmelzung wurde am 16.09.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .