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Triscari Italienische Spezialitäten & Lebensmittel GmbH

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Adresse / Anfahrt
Geisbergstraße 12/14
10777 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-13:
Firma: Triscari Italienische Spezialitäten & Lebensmittel GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Geisbergstraße 14, 10777 Berlin; Gegenstand: Die Speise- und Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Obst, Gemüse und italienischen Spezialitäten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Triscari, Antonino, *14.02.1956, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Triscari, Carmelo Antonio, *13.06.1987, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Triscari, Salvatore, *03.06.1991, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.12.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Triscari Italienische Spezialitäten & Lebensmittel OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 58848 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.12.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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