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Tuchenhagen Brewery Systems GmbH

Adresse / Anfahrt
Am Industriepark 2-10
21514 Büchen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-21:
Tuchenhagen Brewery Systems GmbH, Büchen. Stamm- bzw. Grundkapital: 513.000,00 EUR Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Andersen, Michael; Geschäftsführer:; Hämling, Dirk, *10.04.1973, Hamburg Prokura: Peter, Arno, *14.07.1955, Büchen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Wünsche, Thomas, *13.07.1965, Büchen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Nicht mehr Prokurist:; 1. Vooes, Harald; Nicht mehr Prokurist:; 2. Hämling, Dirk Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.06.2006 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 513.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) geändert worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Auf die neue Stammeinlage ist eine Sacheinlage zu leisten. Hinsichtlich der Festsetzungen wird auf den bei Gericht eingereichten Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Erhöhung des Stammkapitals vom 23.06.2006 sowie auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen..

2006-12-01:
Tuchenhagen Brewery Systems GmbH, Büchen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Huppmann-Precis Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kissingen (AG Würzburg, HRB 4993) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2007-11-02:
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von und der Handel mit Maschinen und Anlagen aller Art, die Ausführung von Montagen, die Entwicklung von Automatisierungssoftware, die Gestaltung von Betriebsabläufen sowie alle mit diesem Betriebszweck zusammenhängenden Tätigkeiten für die Getränke- und Brauindustrie. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse zu entwickeln, zu konstruieren, herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren. Die Gesellschaft darf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens nach vorstehenden Ziffern 1. und 2. ausführen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 10 (Schlussbestimmungen) geändert worden..

2009-03-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GEA Brewery Systems GmbH mit Sitz in Kitzingen (Amtsgericht Würzburg HRB 9632) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2009-03-27:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 19.03.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Würzburg, HRB 9632) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..