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Türautomation Nord-West GmbH

Automatiktüren, Automatik-Türsysteme, Türsystemen..., Herforder, Osnabrücker
Adresse / Anfahrt
Seemannstraße 5
49479 Ibbenbüren
1x Adresse:

Seemannstraße 10
49479 Ibbenbüren


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2010. Geschäftsanschrift: Seemannstraße 5, 49479 Ibbenbüren. Gegenstand: Die Wartung und Instandhaltung von Türautomationen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Middendorf, Martin, Ibbenbüren, *27.05.1961. Entstanden durch Ausgliederung der Türautomation Nord-West e.K. mit Sitz in Ibbenbüren (AG Steinfurt HRA 5901 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.04.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-06-11:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.06.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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