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UET United Electronic Technology AG

Telekommunikation, Powering, Gigabit..., ACCEED, MetroIntegrator, Backhaul, Disaggregation, Virtualised, Suconi, Albis Technologies, ELCON
Adresse / Anfahrt
Frankfurter Straße 80-82
65760 Eschborn
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 2003
Formell
15x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-12:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.12.2009, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 04.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma, bisher: CFC Industriebeteiligungen AG) § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 22616) nach Eschborn, sowie §§ 3 (Bekanntmachungen und Informationen) und 17 (Kompetenzen, Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 80 - 82, 65760 Eschborn. Gegenstand: (1) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Unternehmen in Unbruchsituationen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, andere oder verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungen, bei der Strukturierung und Beschaffung von Eigenkapital in jedweder Form und bei der Beseitigung der Umbruchsituation zu beraten oder jede andere Beratungsdienstleistung in diesem Zusammenhang mit Ausnahme der Rechte- und Steuerberatung, zu erbringen. Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Verwaltung des eigenen Vermögens. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen; sie ist insoweit berechtigt, andere in- oder ausländische Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit den in Abs. 1 genannten Tätigkeiten zusammenhängt, zu errichten, zu erwerben, sich an ihnen zu Beteiligen und ihre Leitung zu übernehmen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die besondere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind. Grundkapital: 8.447.590,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Neubauer, Werner, Bisamberg/Österreich, *05.03.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Linnepe, Marcus, Herdecke, *26.06.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gümüs, Atilla, Bergkamen, *11.10.1967. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

2013-06-10:
Prokura erloschen: Gümüs, Atilla, Bergkamen, *11.10.1967.

2014-08-26:
Die Hauptversammlung vom 28.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer) beschlossen. Neuer Gegenstand: Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf technologieorientierten Unternehmen. Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2015-07-31:
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 20.05.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 9.447.590,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.03.2015 ist die Satzung in den §§ 5 und 6 (genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 9.447.590,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 3.223.795,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2016-09-05:
Die Hauptversammlung vom 22.09.2016 hat die Änderung des § 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.09.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.723.795,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2018-06-04:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2018-08-31:
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 22.06.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.06.2018 sind die §§ 5 und 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 12.447.590,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1.723.795,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2018-10-04:
Die Hauptversammlung vom 22.08.2018 hat die Änderung des § 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.10.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I).

2019-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UET Zweite Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96096) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UET United Electronic Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96782) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CFC Vierte Zwischenholding GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 95941) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CFC Elfte Zwischenholding GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96010) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CFC Achte Zwischenholding GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 97114) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-27:
Auf Grund der von den Hauptversammlungen vom 22.06.2016 sowie 22.08.2018 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.000.000,00 EUR auf 14.447.590,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.07.2019 ist die Satzung in §§ 5 und 6 (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 14.447.590,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist vollständig in Anspruch genommen. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 4.223.795,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2021-04-23:
Neues Grundkapital: 15.240.000,00 EUR. Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 22.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 792.410,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.11.2020 ist die Satzung in §§ 5 und 6 (genehmigtes Kapital) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 3.431.385,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

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