2015-10-27: Firma: Remedco B.V. & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 105, 10625 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Remedco Mgmt B.V., Amsterdam/Niederlande
(Reg.-Stelle: Kamer van Koophandel, Reg.-NR.: 61491926); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23109) nach Berlin verlegt. Rechtsverhaeltnis: Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: MPT JV GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48249); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 02.10.2014
2016-06-01: Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
RHM Beteiligungs B.V., Amsterdam
(Kamer van Koophandel, 61046337); Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage ist die RHM Klinik- und Altenheimbetriebe B.V. & Co. KG mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 11473) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-08-17: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. RHM Beteiligungs B.V.
2016-09-27: Firma: MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
2017-09-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin
2020-09-17: Rechtsverhaeltnis: Die RHM-Gesellschaft für Klinikbetriebe GmbH mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 11237) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.