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UV-Design Edgar Höhn GmbH

Datalogging, CE(S)T, Measurement..., Hinweispflicht, Peoples, Integrator, Informationspflicht
Adresse / Anfahrt
Fabrikstraße 12
63636 Brachttal
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2019. Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 12, 63636 Brachttal. Gegenstand: Herstellung von UV-Messgeräten für die Druckindustrie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Höhn, Edgar, Brachttal, *15.12.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Edgar Höhn e.K mit Sitz in Brachtal und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 20.02.2020 Bezug genommen.

2020-03-17:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Höhn, Edgar, Brachttal, *15.12.1950 unter der Firma Edgar Höhn e.K. in Brachttal betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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