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UVT Umwelt- und Verfahrenstechnik GmbH

Membranen, Erinnere, Kühlwasser..., Kesselwasser, Brackwasser, Seewasser, Chemikalien
Adresse / Anfahrt
Rudolf-Diesel-Straße 1
21629 Neu Wulmstorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 1, 21629 Neu Wulmstorf. Gegenstand: Der Betrieb eines Unternehmens auf dem Gebiet der Wasseraufbereitung und Wasserbehandlung nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: Schmidt, Michael, Hamburg, *07.09.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Barkentin, Anja, Hamburg, *19.10.1968. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schmidt, Michael, Hamburg, *07.09.1961 unter der Firma UVT Umwelt- und Verfahrenstechnik e.K. in Neu Wulmstorf betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.03.2021. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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