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Orbis Facility Management GmbH

Facility Management, Leasing
Adresse / Anfahrt
Alte Jakobstraße 83/84
10179 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-04:
Firma: Orbis Leasing GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Königstr. 2, 14163 Berlin Gegenstand: Vergabe und Vermittlung von Leasinggeschäften und Mietkaufverträgen für Maschinen und Fahrzeuge aller Art; Vermittlung von Krediten; Handel mit Investitionsgütern; Vermietung von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Immobilien Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Krollmann, Phillip, *08.10.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2009 Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2009 mit der U. Krollmann Holding GmbH mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 504741), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat..

2011-09-29:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Alte Jakobstraße 83/84, 10179 Berlin.

2013-02-25:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kölledaer Straße 1, 99610 Sömmerda Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Krollmann, Phillip; Geschäftsführer:; 2. Krollmann, Udo, *27.11.1947, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2013-06-24:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Alte Jakobstraße 83/84, 10179 Berlin.

2014-05-15:
Firma: Orbis Facility Management GmbH; Gegenstand: Haus-, Büro- und Baureinigung, Gartengestaltung und -pflege und allgemeine Hausmeisterdienste. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).

2021-12-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die U. Krollmann Holding GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 10626) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2022-01-05:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 30.12.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hagen, HRB 10626) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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