2021-07-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2021. Geschäftsanschrift: Bonner Straße 271, Gebäude D, 50968 Köln. Gegenstand: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen und Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Consultung- und Beratungsleistungen im Bereich der Finanzdienstleistung. Weiterhin die Tätigkeiten als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Immobilienmakler und Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c GewO und als Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Unger, Henning, Köln, *23.01.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zur Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmesvertrages um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2021 das von dem Einzelkaufmann Henning Unger, geboren am 23.01.1992, wohnhaft in Köln unter der Firma Henning Unger e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 35619) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.