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Uni ROKA Berlin GmbH

Reinigung, Kanalreinigungs, Notfallservice..., Kanalreinigung, Fettabscheider, Umfirmierung, Rohrreinigung
Adresse / Anfahrt
Straße 40
13129 Berlin
1x Adresse:

Straße 22
13129 Berlin


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-17:
; Geschäftsanschrift:; Oraniendamm 70, 13469 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Haubert, Jörn; Geschäftsführer:; 2. Bugschat, Carsten, *06.04.1966, Berlin.

2010-07-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Bugschat, Carsten; Geschäftsführer:; 3. Haubert, Jörn, *22.10.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2010-08-30:
Firma: Uni ROKA Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Straße 40 Nr. 22, 13129 Berlin Gegenstand: Reinigung von Rohren und Kanälen, die Befahrung von Abwasserkanälen mittels einer Kamera (Kanal TV), die Kanalsanierung, die Reinigung von Fettabscheidern, die Vornahme von Generalinspektionen und Druckprüfungen. Die Planung, die Wartung, die Instandhaltung sowie die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Ölfeuerungs- und Gasanlagenbereich. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens)..

2013-06-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Uni ROKA Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 85352 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2017-09-29:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 3 .

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