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Unicon GmbH

Software, SCG, End-User..., Geschäftszweck, Thin, Datenkategorien, Personengruppen, Drittländer, End-point, Entwicklungs, Desktop Endpoints
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Ludwig-Erhard-Allee 26
76131 Karlsruhe
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22 Ansprechpartner/Personen
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mind. 22 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2021 mit Änderung vom 02.12.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 266525) nach Karlsruhe verlegt. Bisher: "T-AcquiCo 31 GmbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Allee 26, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Benkler, Philipp, Gaggenau, *30.11.1986, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Happak, Stefan, Ottobrunn, *28.04.1966.

2022-02-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Beratung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung und Datenfernübertragung, Durchführung von Studien und Analysen, Konzeption und Erstellung von Softwaresystemen, sonstige Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung sowie Vertrieb und Entwicklung von Soft - und Hardware. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.02.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Unicon Software Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106614) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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