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United Arts GmbH

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Am Gleisdreieck 1-5
50823 Köln
1x Adresse:

Vogelsanger Straße 68a
50823 Köln


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7x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2012. Geschäftsanschrift: Wichterichstraße 6-8, 50937 Köln. Gegenstand: der An- und Verkauf von Bildern, einschließlich Im- und Export von Bildern und Motiven, der Handel mit Bildern im Internet und elektronischen Medien, die Entwicklung und Reproduktion von Motiven und Bildern, das Rahmen von Bildern und alle anderen Geschäfte und Maßnahmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mühlbauer, Philipp, Köln, *01.07.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mühlbauer, Daniel, Köln, *01.01.1973.

2013-01-22:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Private Limited Company nach englischem Recht unter Firma United Arts Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5829745; übertragende Gesellschaft) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma United Arts GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 76098) eingereicht worden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der United Arts Ltd. auf die United Arts GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (United Arts GmbH) können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der United Arts GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wichterichstr. 6 - 8, 50937 Köln geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es muß sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht hierunter. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser so zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Gläubigerrechte nach englischen Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (United Arts Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist . Hierzu hat er diese Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court, London auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Es handelt sich um eine Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft. Es existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der United Arts GmbH, Herr Phlipp Mühlbauer, Severinstraße 111, 50678 Köln, angefordert werden.

2014-07-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2013 mit der United Arts Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff, 05829745) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-12-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Gleisdreieck 1-5, 50823 Köln.

2016-02-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Gleisdreieck 5, 50823 Köln.

2020-12-09:
Die Gesellschaft hat mit der Picanova GmbH mit Sitz in Köln als herrschendem Unternehmen am 02.12.2020 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 zugestimmt.

2021-12-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.11.2021 mit der fotofox GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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