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2005-07-29:
Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung und Neufassung des § 5 (Grundkapital) Abs. 4 beschlossen und dadurch das bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung und Neufassung des § 5 (Grundkapital) Abs. 6 beschlossen und dadurch das ungenutzt abgelaufene bedingte Kapital durch eine neue bedingte Erhöhung des Grundkapitals ersetzt. Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung der Satzung durch Aufhebung und Neufassung des § 5 (Grundkapital) Abs. 9 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Anmeldung) und § 17 (Stimmrecht) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2005 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.05.2010 einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu 29.000.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen Stammaktien ohne Nennwert gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005). Bei der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen als dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandlungsschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustünde. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder Wirtschaftsgütern. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 23.000.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 23.000.000 Stammaktien ohne Nennwert beschlossen (Bedingtes Kapital 2005). Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 750.000 EUR, eingeteilt in bis zu 750.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital Mitarbeiterbeteiligung 2005). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Zur bedingten Kapitalerhöhung 2005: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18.05.2005 bis zum 17.05.2010 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist und die Options- oder Wandlungsrechte nicht aus dem Bestand eigener Aktien oder aus genehmigtem Kapital bedient werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und die Options- oder Wandlungsrechte nicht aus dem Bestand eigener Aktien oder aus genehmigtem Kapital bedient werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei der Wandlungen auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nominalbetrags einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nominalbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann auf ein Umtauschverhältnis mit voller Zahl abgerundet werden. Ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) begründen. In diesem Fall ist die Gesellschaft berechtigt, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe, wie beschrieben, multipliziert mit dem Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Im Fall der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Optionsschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der Optionsbedingungen Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen. Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis muss mindestens 80 % des Mittelwertes der XETRA-Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse betragen, und zwar während der fünf Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder während der Tage, an denen Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der letzten beiden Börsentage des Bezugsrechtshandels. Der Options- bzw. Wandlungspreis wird unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen dann ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts für ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- und Optionsrechts zustehen würde. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte führen können, eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen. In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Anleihebedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmens festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Vereinbarung eines Nachrangs gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis (z.B. ein in Abhängigkeit der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit variables Umtauschverhältnis oder ein Umtauschverhältnis, dem ein unter dem Nennbetrag liegender Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegt), Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum. Zur bedingten Kapitalerhöhung Mitarbeiterbeteiligung 2005: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten an die Inhaber von Wandlungsschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe die Hauptversammlung am 18.05.2005 den Aufsichtsrat ermächtigt hat. Sie ist nur insoweit durchzuführen, als von diesen Umtauschrechten Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Wandlungsrechte nicht durch Übertragung eigener Aktien erfüllt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 17. Mai 2010 einmalig oder mehrmals verzinsliche Wandelschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 750.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 6 Jahren an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gelten auch solche Personen, die am Ausgabetag bereit einen Vorstandsanstellungsvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, deren Anstellungsverhältnis aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wird ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen können ausschließlich von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft übernommen werden, die allein zu Ausübung des Wandlungsrechts berechtigt sind. Der Kreis der Berechtigten und der Umfang des jeweiligen Rechts auf Erwerb der Wandelschuldverschreibungen einschließlich der zugehörigen Wandlungsrechte wird durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Die jeweils eingeräumten Rechte sind nicht übertragbar. Die Berechtigten erhalten das Recht, die Schuldverschreibungen ganz oder in Teilbeträgen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Je EUR 1,00 Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Umtausch in eine Stückaktie der Gesellschaft, auf die ein Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie entfällt. Als Wandlungspreis zum Erwerb einer Stückaktie, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 entfällt, ist der Börsenpreis festzulegen, berechnet als der Mittelwert der XETRA-Schlusskurse (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausgabe ist jeweils der Beschluss des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Im Fall der Ausübung des Wandlungsrechts ist für den Erwerb einer Stückaktie eine Barzuzahlung in Höhe des Betrages zu leisten, um den der Wandlungspreis den Nennwert der Wandelschuldverschreibung übersteigt. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Für den Fall einer Kapitalherabsetzung vermindert sich die Bezugsberechtigung entsprechend dem Verhältnis der Kapitalherabsetzung. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt § 216 Abs. 3 AktG. In allen übrigen Fällen von Kapitalerhöhungen erfolgt keine Anpassung der Bezugsberechtigung oder des Wandlungspreises. Das Wandlungsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft sich seit dem Tag der Ausgabe der Wandelschuldverschreibung bis zum Tag der jeweiligen Ausübung des Wandlungsrechts relativ gesehen besser entwickelt hat als der Vergleichsindex TecDAX (DE 0007203275). Maßgeblich für dieses Erfolgsziel ist jeweils der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft und des TecDAX, wie er am betreffenden Tag im Xetra (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellt wurde. Als Tag der Ausübung des Wandlungsrechts gilt der Tag, an dem der Berechtigte seine jeweilige Wandlungserklärung abgibt. Für die Zwecke der Berechnung dieses Erfolgszieles sind Anpassungen, die im TecDAX in Bezug auf die Aktie der Gesellschaft erfolgt sind (z.B. Aktiensplit, Kapitalerhöhung etc.), entsprechend bei den Kursen der Aktie der Gesellschaft nachzuvollziehen. Das Wandlungsrecht darf erst nach Ablauf von 2 Jahren ausgeübt werden, und dann nur in Höhe von 25 % der insgesamt an den jeweilig Berechtigten ausgegebenen Wandlungsrechte. Nach Ablauf von 3 Jahren darf der Berechtigte weitere bis zu 25 % seiner Wandlungsrechte ausüben, nach Ablauf von 4 Jahren weitere bis zu 25 % und nach Ablauf von 5 Jahren die verbleibenden bis zu 25 %, so dass 100 % der Wandlungsrechte frühestens nach 5 Jahren ausgeübt werden dürfen.Die Wandlungsrechte dürfen nur innerhalb eines Zeitraums von 20 Bankarbeitstagen (in Frankfurt am Main) nach der ordentlichen Hauptversammlung bzw. nach Veröffentlichung des Halbjahresberichtes bzw. bei Endfälligkeit ausgeübt werden.Das Wandlungsrecht darf im übrigen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft steht und das Anstellungsverhältnis von keiner Partei gekündigt wurde. Wurde dem Inhaber der Wandelschuldverschreibung von der Gesellschaft gekündigt und war er zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zur Ausübung des Wandlungsrechts berechtigt, so kann er das Wandlungsrecht auch noch in dem nächsten Ausübungszeitraum, allerdings zu dem Prozentsatz, der für ihn zum Zeitpunkt der Kündigung galt, ausüben, welcher der Kündigung folgt. Für den Fall des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages über das Anstellungsverhältnis, für den Todesfall oder die Pensionierung können Sonderreglungen vereinbart werden.Wandlungsrechte können auch durch die Übertragung von eigenen Aktien erfüllt werden. Im übrigen wird der Aufsichtsrat ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Anleihebedingungen einschließlich einer Kappungsgrenze für unvorhersehbare Kursentwicklungen, die Ausgabe und die Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen sowie das Wandlungsverfahren festzulegen. Berechtigt im Sinne des bedingten Kapitals 2005 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sind danach ausschließlich Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. Als Vorstandsmitglied der Gesellschaft gelten auch solche Personen, die am Ausgabetag bereits einen Vorstandsanstellungsvertrag mit der Gesellschaft, deren Anstellungsverhältnis aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Der Kreis der Berechtigten und der Umfang des jeweiligen Rechtes auf Erwerb der Wandelschuldverschreibungen einschließlich der zugehörigen Wandlungsrechte wird durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Der Ausgabebetrag der Aktien entspricht dem dargestellem festgesetzten Wandlungspreis. Danach entspricht der Ausgabebetrag (Wandlungspreis) einer Stückaktie, auf die ein Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, dem Mittelwert der XETRA-Schlusskurse (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen ist der Beschluss des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis zwischen Wandelschuldverschreibungen und Aktien beträgt 1:1, das heißt je EUR 1,00 Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Umtausch in eine Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Im Fall der Ausübung des Umtauschrechts haben die Berechtigten für den Erwerb einer Stückaktie eine Barzuzahlung in Höhe des Betrages zu leisten, um den der Wandlungspreis für die bezogenen Aktien den Nennwert der Wandelschuldverschreibung übersteigt.

2005-12-15:
Auf Grund der am 18.02.1998 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (§ 5 Abs. 5 der Satzung) sind Bezugsaktien im Betrag von 6.000,00 EUR ausgegeben worden. Auf Grund der am 16.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (§ 5 Abs. 7 der Satzung) sind Bezugsaktien im Gesamtbetrag von 321.250,00 EUR ausgegeben worden. Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (§ 5 Abs. 8 der Satzung) sind Bezugsaktien im Gesamtbetrag von 104.564,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital ist damit aufgrund der bedingten Kapitalerhöhungen auf 58.475.201,00 UER erhöht worden. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.05.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2005, § 5 Abs. 4 der Satzung) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.800.000,00 EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt damit jetzt 62.275.201,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2005 ist § 5 der Satzung (Grundkapital) entsprechend geändert. 62.275.201,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 18.02.1998 beschlossene bedingte Kapital (§ 5 Abs. 5 der Satzung) beträgt nunmehr noch 1.887.500,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2001 beschlossene bedingte Kapital (§ 5 Abs. 7 der Satzung) beträgt nunmehr noch 1.123.750,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (§ 5 Abs. 8 der Satzung) beträgt nunmehr noch 1.395.436,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2005 (§ 5 Abs. 4 der Satzung) beträgt nunmehr noch 25.200.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 62.275.201 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 EUR. Die neuen Aktien sind mindestens zum Betrag des rechnerischen Wertes des Anteils am Grundkapital ausgegeben. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ist im Wege einer Sacheinlage erfolgt; wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen, insbesondere auf die Niederschrift der Vorstandsbeschlüsse vom 02.08.2005 und 01.12.2005 und auf den Übertragungsvertrag vom 01.12.2005 verwiesen. Sämtliche mit der Anmeldung bei Gericht eingereichten Schriftstücke können bei Gericht eingesehen werden. Es hat eine Prüfung der Sacheinlagen stattgefunden. Der Bericht über die Prüfung kann ebenfalls bei Gericht eingesehen werden.

2006-07-03:
Die Hauptversammlung vom 13.06.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 186.825.603,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und entsprechend eine Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 beschlossen. Das in der Hauptversammlung vom 18.02.1998 beschlossene bedingte Kapital (§ 5 Abs. 5 der Satzung) in Höhe von 1.887.500,00 EUR ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2006 mit Wirkung für die Zukunft und entsprechend § 5 Abs. 5 der Satzung aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 13.06.2006 hat das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und entsprechend eine Aufhebung und Neufassung des § 5 Abs. 4 der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 13.06.2006 hat die Änderungen der Satzung in den §§ 15 Abs. 3 (Einberufung), 16 (Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung), 17 (Stimmrecht) und 18 Abs. 2 (Vorsitz) beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 13.06.2006 aufgrund der Erhöhung der bedingten Kapitalia kraft Gesetzes gem. § 218 Satz 1 AktG die Satzung berichtigt und dazu jeweils Satz 1 der §§ 5 Abs. 6 (bedingtes Kapital 2005), Abs. 7 (bedingtes Kapital 2001), Abs. 8 (bedingtes Kapital 2003) und Abs. 9 (bedingtes Kapital Mitarbeiterbeteiligung 2005) neu gefaßt. 249.100.804,00 EUR. Aufgrund der Erhöhung der bedingten Kapitalia kraft Gesetzes gem. § 218 Satz 1 AktG und der entsprechenden Änderung der Satzung durch den Aufsichtsrat am 13.06.2006 beträgt das bedingte Kapital 2005 (§ 5 Abs. 6 der Satzung) nunmehr EUR 92.000.000,00, das bedingte Kapital 2001 (§ 5 Abs. 7 der Satzung) nunmehr EUR 4.495.000,00, das bedingtes Kapital 2003 (§ 5 Abs. 8 der Satzung) nunmehr EUR 5.581.744,00 und das bedingte Kapital Mitarbeiterbeteiligung 2005 (§ 5 Abs. 9 der Satzung) nunmehr EUR 3.000.000,00. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2011 einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 124.550.402,00 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2006). Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustünde. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß § 186 Abs. 3. S. 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überscheiten. Auf diese Begrenzungen sind Aktien anzurechnen, die aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder Wirtschaftsgütern. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabefestzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 249.100.804 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 EUR.

2007-03-21:
Auf Grund der am 16.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2001) sind im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 775.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 775.000,00 ausgegeben worden. Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2003) sind im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 359.372 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 359.372,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 250.235.176,00 EUR. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.01.2007 in Abs. 1, Abs. 2 S.1, Abs. 7 S.1 und Abs. 8 S. 1 geändert. 250.235.176,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2001, § 5 Abs. 7 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch EUR 3.720.00,00. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2003, § 5 Abs. 8 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch EUR 5.222.372,00. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 250.235.176 auf den Namen lautende Stückaktien.

2007-07-13:
Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2001, § 5 Abs. 7 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch EUR 3.720.000,00. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2003, § 5 Abs. 8 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch EUR 5.222.372,00. (Von Amts wegen berichtigt)

2007-08-27:
Die Hauptversammlung vom 30.05.2007 hat Änderungen der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 2 und Abs. 3, in § 12 (Beschlüsse und Ausschüsse) (Abs. 3 wurde gestrichen, Abs. 4 ist nunmehr Abs. 3), in § 21 (Gewinnverwendung) Abs. 4 und in § 15 (Ort und Einberufung, Bild- und Tonübertragung) Abs. 3 beschlossen.

2008-02-25:
Die Gesellschaft hat eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Amtsgericht Montabaur eingereicht.

2008-02-25:
251.433.972,00 EUR. Auf Grund der am 16.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2001) sind in dem am 31.01.2007 abgelaufenen Geschäftsjahr im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 880.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 880.000,00 ausgegeben worden. Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2003) sind in dem am 31.01.2007 abgelaufenen Geschäftsjahr im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 318.796 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 318.796,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 251.433.972,00 EUR. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.01.2008 in Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 S.1 und Abs. 8 S. 1 geändert. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2001, § 5 Abs. 7 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch EUR 2.840.000,00. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2003, § 5 Abs. 8 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch EUR 4.903.576,00. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 251.433.972 auf den Namen lautende Stückaktien.

2008-03-18:
Auf Grund der am 16.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2001) sind in dem am 31.12.2007 abgelaufenen Geschäftsjahr im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 880.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 880.000,00 ausgegeben worden. Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2003) sind in dem am 31.12.2007 abgelaufenen Geschäftsjahr im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 318.796 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 318.796,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 251.433.972,00 EUR. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.01.2008 in Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 S.1 und Abs. 8 S. 1 geändert. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2001, § 5 Abs. 7 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch EUR 2.840.000,00. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2003, § 5 Abs. 8 der Satzung) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch EUR 4.903.576,00.

2008-07-15:
Die Hauptversammlung vom 27.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 7 durch Aufhebung und Neufassung beschlossen.

2009-03-04:
Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2003) sind im Geschäftsjahr 2008 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 35.212 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 35.212,-- Euro ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 251.469.184,00 EUR; § 5 (Grundkapital ) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.01.2009 in Abs. 1, Abs.2 und Abs. 8 S. 1 geändert. Neues Grundkapital: 251.469.184,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital ( Bedingtes Kapital 2003 ) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2008 noch 4.868.364,-- Euro. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2009-12-30:
Der Vorstand hat am 18.12.2009 in Verbindung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2009 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 11.625.656,00 auf 240.000.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.12.2009 in Abs. 1 und Abs. 2 geändert. Neues Grundkapital: 240.000.000,00 EUR.

2009-12-30:
Auf Grund der am 16.05.2003 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2003) sind im Geschäftsjahr 2009 im Umtausch gegen Wandeslschulverschreibungen 156.472 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 156.472,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 251.625.656,00 EUR; § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.12.2009 in Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 8 S. 1 geändert. Neues Grundkapital: 251.625.656,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2003 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2003) beträgt nach Ausgabe der Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2009 noch 4.711.892,00 EUR.

2010-07-29:
Die Hauptversammlung vom 02.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) durch Aufhebung von Abs. 7, Abs. 8 und 9, durch Abänderung des Abs. 10 in Abs. 5 und die Aufhebung und Neufassung von Abs. 6 und damit die bedingte Kapitalerhöhung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 02.06.2010 hat weiter die Änderung von § 13 (Vergütung), § 15 (Ort und Einberufung, Bild- und Tonübertragung) durch, § 16 (Anmeldung zur und Teilnahme an der Hauptversammlung), § 17 (Stimmrecht) und § 18 (Vorsitz) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 02.06.2010 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 80.000.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 80.000.000 Stammaktien ohne Nennwert, bis zum 01.06.2015 begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen beschlossen (Bedingtes Kapital 2010/I). Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2011-03-16:
Das Grundkapital ist durch Einziehung von Aktien um 15.000.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrat vom 22.02.2011 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 225.000.000,00 EUR.

2011-06-30:
Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Absatz 4 (Grundkapital) beschlossen und dabei den bisherigen Absatz 4 aufgehoben und neu gefaßt. Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung der Satzung durch Neufassung des § 5 Absatz 4 (Grundkapital) (genehmigtes Kapital 2011) beschlossen. "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25.05.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 112.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG, gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: - für Spitzenbeträge; - sofern die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft derselben Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der § 203 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; - soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; - sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien gegen Sacheinlagen erfolgt. Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats."

2011-08-31:
Das Grundkapital ist durch Einziehung von Aktien um 10.000.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.08.2011 ist § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) entsprechend geändert. Neues Grundkapital: 215.000.000,00 EUR.

2013-02-08:
Vorstand: Hoffmann, Robert, Kelkheim, *06.12.1969, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-08:
Das Grundkapital ist durch Einziehung von Aktien um 15.000.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.01.2013 ist § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) entsprechend geändert. Die Einziehung eigener Aktien ist entsprechend der Beschlussfassung durchgeführt. Neues Grundkapital: 200.000.000,00 EUR.

2013-02-27:
Das Grundkapital ist aufgrund der Beschlussfassung in der Hauptversammlung vom 31.05.2012 durch Einziehung eigener Aktien von 200.000.000,00 EUR um 6.000.000,00 EUR auf nunmehr 194.000.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.02.2013 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) der Satzung entsprechend geändert. Die Einziehung eigener Aktien ist entsprechend der Beschlussfassung durchgeführt. Neues Grundkapital: 194.000.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2014-08-19:
Die Hauptversammlung vom 22.05.2014 hat die Aufhebung und Neufassung der Satzung in § 5 Absatz 6 (Grundkapital/ genehmigtes Kapital 2014) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 22.05.2014 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 30.000.000,00 EUR eingeteilt in bis zu 30.000.000,00 EUR Stammaktien ohne Nennwert zur Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen bis zum 21.05.2019 (Bedingtes Kapital 2014) beschlossen. Das bedingte Kapital 2010/I ist aufgehoben. Von Amts wegen klarstellend nachträglich eingetragen: Das bedingte Kapital 2001, 2003, 2005 und Mitarbeiterbeteiligung 2005 sowie das genehmigte Kapital 2006 ist jeweils aufgehoben.

2014-09-17:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.05.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011) ist gemäß Beschluss des Vorstands vom 15.09. und 16.09.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15.09.2014 und 16.09.2014 das Grundkapital um 11.000.000,00 EUR auf 205.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durch geführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.09.2014 ist die Änderung der Satzung in § 5 Abs.1 (Höhe des Grundkapitals), § 5 Abs.2 (Einteilung des Grundkapitals) und § 5 Abs.4 (Genehmigtes Kapital 2011)) geändert. Neues Grundkapital: 205.000.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2011 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 101.500.000,00 EUR.

2014-10-14:
Bestellt als Vorstand: Witt, Martin, Reichertshausen, *18.07.1955, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-10-14:
Bestellt als Vorstand: Oetjen, Jan, Karlsruhe, *25.12.1972, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-24:
Bestellt als Vorstand: Krause, Frank, Kronberg, *09.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Berichtigend eingetragen bezüglich der Vertretungsregelung: Vorstand: Dommermuth, Ralph, Urbar, *19.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-07:
Nicht mehr Vorstand: Lang, Norbert, Lahr, *30.05.1961.

2015-07-23:
Die Hauptversammlung vom 21.05.2015 hat die Neufassung der Satzung in § 5 Abs. 4 und § 5 Abs. 6 (Grundkapital/Bedingtes Kapital) beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2011 sowie das Bedingte Kapital 2014 sind aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.2015 befugt, das Grundkapital bis zum 20.05.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 102.500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Hauptversammlung vom 21.05.2015 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag von bis zu 25.000.000,00 EUR eingeteilt in bis zu 25.000.000 Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, welche bis zum 20.05.2020 begeben sind, beschlossen (Bedingtes Kapital 2015/I).

2016-06-08:
Die Hauptversammlung vom 19.05.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 und 15 (Ort und Einberufung, Bild- und Tonübertragung) beschlossen.

2017-09-14:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dommermuth, Ralph, Montabaur, *19.11.1963; Krause, Frank, Kronberg, *09.03.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-26:
Nicht mehr Vorstand: Witt, Martin, Reichertshausen, *18.07.1955.

2018-02-05:
Nicht mehr Vorstand: Hoffmann, Robert, Kelkheim, *06.12.1969.

2018-07-04:
Nicht mehr Vorstand: Oetjen, Jan, Karlsruhe, *25.12.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Laffers, Lutz, Gückingen, *08.12.1969; Oetjen, Jan, Karlsruhe, *25.12.1972.

2020-03-26:
Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien um 11.000.000,00 EUR auf nunmehr 194.000.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.03.2020 ist § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung entsprechend geändert. Die Einziehung eigener Aktien ist entsprechend der Beschlussfassung durchgeführt. Neues Grundkapital: 194.000.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2020-05-25:
HRB 5762: United Internet AG, Montabaur, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.

2020-07-24:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 , § 8 (Aufsichtsratsmitglieder), § 17 (Stimmrecht), § 18 (Vorsitz; Teilnahme von Organmitgliedern) sowie § 21 (Gewinnverwendung) beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015/I sowie das Bedingte Kapital 2015/I sind aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2020 befugt, das Grundkapital bis zum 31.08.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 77.500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I). Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag von bis zu 25.000.000,00 EUR eingeteilt in bis zu 25.000.000,00 Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, welche bis zum 31.08.2023 begeben sind, beschlossen (Bedingtes Kapital 2020/I).

2020-07-29:
Von Amts wegen gemäß § 17 HRV aufgrund eines Schreibversehens berichtigt: Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag von bis zu 25.000.000,00 EUR eingeteilt in bis zu 25.000.000 Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, welche bis zum 31.08.2023 ausgegeben sind, beschlossen .

2020-08-04:
Die Gesellschaft hat eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2020-09-03:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 16 beschlossen.

2020-10-08:
Nicht mehr Vorstand: Krause, Frank, Kronberg, *09.03.1965. Bestellt als Vorstand: Mildner, Martin, Hamburg, *09.01.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-10:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2021-06-04:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2022-07-11:
Die Hauptversammlung vom 19.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 beschlossen.

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