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United-Fightwear GmbH & Co.KG

Fabrikverkauf, Arts Distribution, Martial Arts Distribution..., Martial Arts, Rashguards, Spats, Okami
Adresse / Anfahrt
Zwergstraße 5-7
56235 Ransbach-Baumbach
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-26:
(Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export von Sportartikeln, Sportgeräten, Bekleidung und Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, sie pachten und sich an ihnen beteiligen, sofern ihr Gegenstand dem der Gesellschaft entspricht.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zwergstraße 5-7, 56235 Ransbach-Baumbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: United-Fightwear Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur HRB 25171), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Mario Brunk, geb. 10.10.1974 wohnhaft in Ransbach-Baumbach unter der Firma "United-Fightwear Distribution e.K." in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 21846) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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