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Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG

Krankenhaus, UGOS, Gräflicher..., Patientenaufnahme, Brunnenbetrieb, beschränkter, Bade
Adresse / Anfahrt
Brunnenallee 1
33014 Bad Driburg
2x Adresse:

Brunnenstraße 1
33014 Bad Driburg


Postfach 1140
33001 Bad Driburg


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-02:
Prokura erloschen: Schröder, Reinhard, Bad Driburg.

2009-12-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2009 mit der Graf Oeynhausen Grundstückshandel und Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn, HRA 2952) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-08-16:
Einzelprokura: Dörpinghausen, Thomas, Bad Driburg, *10.03.1967.

2015-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2015 mit der Tennispark Bad Driburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Driburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-02-17:
Prokura erloschen: Dörpinghaus, Thomas, Bad Driburg, *10.03.1967.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 24.07.2017 mit der Gräflicher Park Creative Concepts Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Driburg und der Gräflicher Park Creative Concepts GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRA 6434) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2018 mit der Iconic Format GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Driburg sowie der Iconic Format Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRB 12589) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.