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Upright Songs GmbH

Musiker/in, HARDFLOOR, PLAYLISTE..., BANDCAMP, Versus Series, DISKOGRAFIE, Synth
Adresse / Anfahrt
Robert-Bosch-Straße 6
40668 Meerbusch
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-17:
Die Gesellschafterversammlung hat am 24. Februar 2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und weiterhin zur Durchführung der Verschmelzung mit der UPRIGHT Songs Musikverlags- und Produktions GmbH mit Sitz in Meerbusch (AG Neuss, HRB 7835) um EUR 25.000,00 auf EUR 51.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Ferner wurde § 1 Abs. 1 (Firma), § 7 Abs. 5 Satz 1 (Gesellschafterversammlung) und § 11 Zif. 1 b) Buchstaben bb) (Einziehung von Geschäftsanteilen) geändert. Neue Firma: Upright Songs GmbH. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Geschäftsführer: Zenker, Ramon, Musiker, Meerbusch, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Zenker, Ralf, Meerbusch, *10.09.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-03-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. Februar 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24. Februar 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24. Februar 2005 mit der UPRIGHT Songs Musikverlags- und Produktions GmbH mit Sitz in Meerbusch (AG Neuss, HRB 7835) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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