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Urbaniak GmbH

Vorkehrungen, Entsorgungsfachbetrieb
Adresse / Anfahrt
Heerstraße 79
44653 Herne
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Urbaniak, Ernst, Kaufmann, Herne. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Urbaniak, Thomas, Herne, *21.02.1972.

2018-02-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Briese, Maik, Herne, *08.10.1986.

2018-02-26:
von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Riemer, Manfred, Kaufmann, Hattingen.

2018-02-28:
Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Riemer, Manfred, Kaufmann, Hattingen, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.12.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 25.835,40 auf EUR 51.400,00 zu erhöhen. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) und in § 3 (Gesellschafter und Stammkapital) geändert. Neues Stammkapital: 51.400,00 EUR.

2021-12-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2021 mit der Urbaniak & Riemer oHG mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum, HRA 7530) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vererbung, Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen.

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