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Urlaubsexperte.de GmbH & Co. KG

Hotel, Reisebüro, AUREA MSC..., AUREA MSC YACHT, BELLA FANTASTICA, Divina und MSC, MSC Divina, MSC Fantasia, MSC Meraviglia, MSC Preziosa, MSC Seaside, MSC Splendida
Adresse / Anfahrt
Kölner Landstraße 119
40591 Düsseldorf
Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-02-27:
(Gewerbliche Betätigung in der Touristikbranche einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Vermittlung, Veranstaltung und Vermarktung von Reisen und Reisedienstleistungen, auch im Hotel- und Kreuzfahrtschifffahrtgewerbe, einschließlich der Nutzung und des Betriebs elektronischer Portale hierfür sowie die Vermarktung solcher Portale und das Handeln mit reisebezogenen Produkten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kölner Landstr. 119, 40591 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Urlaubsexperte.de Management GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 82450).

2018-06-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Wulf, Oliver, Neuss, *23.02.1963 unter der Firma Urlaubsexperte.de e.K. in Düsseldorf betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-18:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.06.2018 wirksam geworden.

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