Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

V-Projekt GmbH & Co. KG

Unternehmen
Adresse / Anfahrt
In der Diefenbach 3
65606 Villmar
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-17:
Geschäftsanschrift: In der Diefenbach 3, 65606 Villmar. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: V-Projekt Beteiligungs GmbH, Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3579).

2012-02-01:
Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: V-Projekt Beteiligungs GmbH, Villmar (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3579).

2012-02-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Gehring, Steffen, Stuttgart, *29.11.1964; Niethammer, Andreas, Rudersberg, *01.11.1975.

2015-11-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem anderen Prokuristen: Wegner, Karin Elisabeth, Hahnstätten, *23.04.1968.

2021-05-18:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Blenk Beteiligungs GmbH, Villmar , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: V-Projekt Beteiligungs GmbH, Villmar (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3579). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Blenk Verpackung & Logistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Villmar (Amtsgericht Limburg HRA 2603) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Blenk Verpackung & Logistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Villmar am 18.05.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.