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VENTARENT GmbH

Essenzielle, Taggleicher, Seitennavigation..., Galaxy, Aufladen, Ladekabel, Gewerblich EUR, Hidri und Julian, Kombination mit Holgers, Letzter Monat Bestätigter
Adresse / Anfahrt
Hamburger Straße 17/17a
21244 Buchholz in der Nordheide
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2021. Geschäftsanschrift: Bremer Straße 1a, 21244 Buchholz in der Nordheide. Gegenstand: Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren (z.B. Handyersatzteile, Handyzubehör, Elektroartikel, Textilartikel, Spielwaren und Haushaltsartikel), überwiegend im Internetversandhandel sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Aufbereitung und Reparatur von Smartphones, Ersatzteilaustausch, die Vermittlung von Smartphone-Versicherungen sowie das Verleasen von Objekten wie Druck-, Produktionsmaschinen und Smartphones; und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ackermann, Julian, Buchholz in der Nordheide, *09.04.1992; Hidri, Holger, Buchholz in der Nordheide, *30.07.1993, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VENTARENT Ackermann & Hidri OHG, Buchholz in der Nordheide (Amtsgericht Tostedt HRA 204676) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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