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VF Germany Services GmbH

Timberland, Wheat, Profilerstellungs..., Frühzeitiger, Age, Précédent, Nouveautés, Chaussures, Vêtements, Tout
Adresse / Anfahrt
Walter-Gropius-Straße 23
80807 München
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-04-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2003, zuletzt geändert am 12.01.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2020 hat die Änderung des Art. 1 (Sitz, bisher Dreieich, Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40357) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Walter-Gropius-Straße 23, 80807 München. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Outlet Stores und von Einzelhandelsgeschäften betreffend Arbeits-, Sport-, Freizeitbekleidungen und Freizeitausrüstungen sowie Erbringung nicht genehmigungspflichtiger Dienstleistungen, insbesondere für die VF Germany Textil-Handels GmbH und mit dieser verbundenen Unternehmen; dazu gehören insbesondere Entwicklung und Wartung konzerneigener Soft- und Hardware, Entwicklung von Vertriebsstrategien und -konzepten, Verwaltung und Verwertung von Lizenzen und Lizenzrechten, Entwicklung neuer Kollektionen einschließlich der Erstellung von Prototypen, Herstellungsplanung und Herstellungsabwicklung sowie Qualitätssicherung. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Guerrini, Martino Scabbia, Gentilino / Schweiz, *12.06.1964; Zucchini Solimei, Alessandro, Varese / Italien, *02.02.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 14.02.2003 mit der VF Germany Textil-Handels GmbH mit dem Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33807) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.03.2003 zugestimmt. Der mit der VF Germany Textil-Handels GmbH mit dem Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33807) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.02.2003 ist durch Vertrag vom 05.09.2003 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2003 hat zugestimmt. Der mit der VF Germany Textil-Handels GmbH mit dem Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33807) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.02.2003 ist durch Vertrag vom 17.12.2015 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 und 22.12.2015 hat zugestimmt. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aufgrund Ausgliederungsvertrags vom 10.04.2013 sowie der Zustimmungsgeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens von der VF Germany Textil-Handels GmbH mit dem Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33807) übernommen.

2021-03-16:
Wohnsitz geändert und Name berichtigt, nun: Geschäftsführer: Scabbia Guerrini, Martino, Mailand / Italien, *12.06.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-06:
Die Williamson-Dickie Europe GmbH mit dem Sitz in Norderstedt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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