2007-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 15 (Aufsichtsrat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines Altenpflegeheims oder mehrerer Altenpflegeheime zur Pflege und Unterstützung bejahrter, gebrechlicher und kranker Personen. Darüber hinaus kann sie im Rahmen ihrer Gemeinnnützigkeit soziale, ambulante und stationäre Leistungen aller Art erbringen. Sie darf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter Menschen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne des SGB IX bewirken. Im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit darf die Gesellschaft dem begünstigten Personenkreis auch andere Wohnformen (z. B. betreutes Wohnen, Wohngruppen etc.) zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft darf im Rahmen ihrer Selbstversorgungseinrichtungen entgeltliche Dienstleistungen an Institutionen mit entsprechendem Zweck erbringen. Der Verein "Marienhaus Offenburg e.V.", Offenburg (Amtsgericht Offenburg VR 22) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb Altenpflegeheim "Marienhaus" in Offenburg auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-02-04: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Marienhaus Offenburg e.V.", Offenburg (Amtsgericht Offenburg VR 22) am 09.01.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2010-08-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hengst, Beatrix, geb. Schunke, Offenburg, *09.02.1951; Kolckhorst, Christoph, Offenburg, *08.12.1971.
2013-07-22: Prokura erloschen: Kolckhorst, Christoph, Offenburg, *08.12.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Groß, Richard, Offenburg, *10.08.1976.
2013-10-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Döbele, Dirk, Offenburg, *27.02.1965.
2014-01-22: Bestellt als Geschäftsführer: Döbele, Dirk, Offenburg, *27.02.1965. Nicht mehr Geschäftsführer: Seckinger, Gabriel Nikolaus, Appenweier, *10.06.1963. Prokura erloschen: Döbele, Dirk, Offenburg, *27.02.1965.
2014-08-11: Die Gesellschaft hat am 11.08.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2014-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführer) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäfts-führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Die Geschäftsführer können durch Aufsichtsratsbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Döbele, Dirk, Offenburg, *27.02.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 24.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "kath. Altenhilfe Ortenau GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704083) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sozialstation St. Ursula GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2015-04-24: Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Prädikaturstraße 3, 77652 Offenburg.
2016-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Döbele, Dirk, Offenburg, *27.02.1965.
2022-02-21: Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung der Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesonder verwirklicht durch den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Kranken- und Altenhilfe. Die Gesellschaft kann Träger von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Tagesbetreuungsangeboten und Diensten für die ambulante Betreuung und Pflege von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, sein. Sie kann auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter Menschen oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne des SGB IX erbringen. Ferner darf sie solche Dienste an Institutionen mit entsprechendem Zweck leisten.