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Vivawest Wohnen GmbH

Immobilienservice, Kundenportal, Wohnungssuche..., Dauer und Jobchancen, Grünflächenmanagement, Projektgesellschaft, Herkules, Neuvermietungen, Immobilienbestandes, Spendenvolumen, Gewerbeeinheiten
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Nordsternplatz 1
45899 Gelsenkirchen
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148 Ansprechpartner/Personen
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mind. 148 Mitarbeiter
Formell
74x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2011. Geschäftsanschrift: Rellinghauser Straße 7, 45128 Essen. Gegenstand: Die Finanzierung eines gemeinsamen Projekts der Gesellschafter, auf Basis der Kernelemente der heutigen unternehmerischen Tätigkeit gemeinsame Entwicklungsperspektiven und deren Chancen für eine Zusammenführung ihrer Immobilienaktivitäten aufzuzeigen. Hierzu gehören vornehmlich die Ausarbeitung und Planung von einheitlichen optimierten wohnungswirtschaftlichen Geschäftsprozessen basierend auf einem integrierten IT-System sowie die Vorbereitung einer effizienten unternehmensübergreifenden Aufbau- und Ablauforganisation für die Projektbeteiligten. Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sind ausgeschlossen. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Küppers, Ulrich, Ludwigshafen, *11.12.1955; Prof. Petzinka, Karl-Heinz, Düsseldorf, *07.01.1956; Schmidt, Robert, Datteln, *05.12.1956; Schneider, Hans-Jürgen, Essen, *18.12.1951, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Groll, Michael, Witten, *24.12.1967; Kling, Martin, Burscheid, *27.05.1957; Pfitzenreuter, Klaus, Dülmen, *03.07.1951; Scheffler, Uwe, Alpen, *13.12.1961; Serhat, Haluk, Dortmund, *18.11.1962; Thöne, Sabine, Essen, *09.05.1968.

2011-10-21:
Prokura erloschen: Pfitzenreuter, Klaus, Dülmen, *03.07.1951.

2011-12-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 25.11.2011 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Nr. 1 (Firma und Sitz) zu ändern. Neue Firma: Vivawest Wohnen GmbH.

2011-12-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Petzinka, Karl-Heinz, Düsseldorf, *07.01.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Becker, Thomas, Essen, *18.02.1969; Engemann, Bernd, Dortmund, *29.04.1960; Flachmann, Michael, Witten, *16.02.1962; Hartung, Roger, Essen, *08.11.1963; Heims, Hans-Jörg, Erkrath-Hochdahl, *20.03.1963; Heye, Thomas, Herne, *27.06.1961; Ibach-Himmelmann, Frithjof, Wuppertal, *09.10.1955; Kanzer, Doris, Bochum, *21.03.1957; Dr. Kirchesch, Ralf, Bochum, *26.07.1967; Kurth, Robert, Mülheim an der Ruhr, *26.11.1977; Momm, Brigitte, Mülheim an der Ruhr, *14.08.1955; Papakonstantinou, Thomas, Xanten, *12.05.1964; Schauerte, Martin, Dortmund, *26.05.1963; Dr. Schmidt, Stephan, Krefeld, *22.02.1967; Skopek, Rolf, Essen, *10.05.1961; Dr. Sprey, Ralf, Gelsenkirchen, *19.07.1965; Winkelkötter, Frank, Gelsenkirchen, *25.02.1963; Wolter, Sabine, Bochum, *15.03.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gayk, Thomas, Köln, *23.05.1959; Dr. Körner, Dieter, Sprockhövel, *27.07.1963; Nalenz, Thomas, Bochum, *10.09.1965. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Serhat, Haluk, Dortmund, *18.11.1962.

2011-12-30:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2011 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 Nr. 2 (Firma und Sitz), 2 Nr. 1 (Gegenstand des Unternehmens zu ändern, sowie ihn insgesamt neu zu fassen. Geschäftsanschrift: Nordsternplatz 1, 45899 Gelsenkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet, betreut und verwaltet Bauten jeder Art in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann alle in den Bereichen der Herstellung, der Bewirtschaftung, der Betreuung und der Verwaltung von Wohnungs-, Gewerbe- und sonstigen Bauten, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen; außerdem kann sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand anbieten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, entwickeln, erschließen, sanieren, belasten und veräußern sowie Erbbaurechtsverträge jeder Art schließen. Weiterhin kann die Gesellschaft gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen oder die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über grundstücksgleiche Rechte, Grundstücke, gewerbliche Räume und Wohnräume vermitteln und nachweisen sowie Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene Rechnung und fremde Rechnung vorbereiten und durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden sowie Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

2012-02-17:
Prokura erloschen: Kling, Martin, Burscheid, *27.05.1957.

2012-03-23:
Die THS Wohnen GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 9384) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 21.02.2012 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens der Evonik Wohnen GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 18021), nämlich den Teilbetrieb "Bewirtschaftung", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung sowie den Gläubigern der n der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung und der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung bzw. die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-04-20:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-05-18:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Ripke, Norbert, Haltern am See, *21.05.1958.

2012-09-28:
Prokura erloschen: Nalenz, Thomas, Bochum, *10.09.1965.

2013-05-17:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-07-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Küppers, Ulrich, Ludwigshafen, *11.12.1955. Bestellt zum Geschäftsführer: Goldenbeld, Claudia, Dinslaken, *01.01.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Werth, Christian, Gelsenkirchen, *21.10.1967.

2013-07-19:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-12-16:
Mit der Vivawest GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19621) als herrschendem Unternehmen ist am 12.12.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2014-01-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ripke, Norbert, Haltern am See, *21.05.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Welmans, Britta, Mülheim an der Ruhr, *29.01.1969.

2014-01-27:
Nach Erweiterung der Prokura nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Welmans, Britta, Mülheim an der Ruhr, *29.01.1969.

2014-04-09:
Prokura erloschen: Gayk, Thomas, Köln, *23.05.1959.

2014-05-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Fuchs, Rainer, Essen, *31.01.1971; Link, Bernd-Michael, Essen, *15.12.1978. Prokura erloschen: Schauerte, Martin, Dortmund, *26.05.1963.

2014-05-21:
Bestellt zum Geschäftsführer: Giesen, Ralf, Wunstorf, *16.09.1963.

2014-06-06:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2014-06-23:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2014-07-04:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2014-07-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Hans-Jürgen, Essen, *18.12.1951.

2015-05-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Robert, Datteln, *05.12.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brusinski, Bastian, Bochum, *29.10.1980; Wels, Thomas Paul Edgar, Krefeld, *07.01.1964. Prokura erloschen: Heims, Hans-Jörg, Erkrath-Hochdahl, *20.03.1963.

2015-12-14:
Prokura erloschen: Flachmann, Michael, Witten, *16.02.1962.

2016-01-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Marx, Michael, Düsseldorf, *25.01.1965; Wiesemann, Ludger, Recklinghausen, *27.05.1959.

2016-01-27:
Prokura erloschen: Kanzer, Doris, Bochum, *21.03.1957.

2016-05-11:
Prokura erloschen: Wolter, Sabine, Bochum, *15.03.1961.

2016-12-21:
Prokura erloschen: Ibach-Himmelmann, Frithjof, Wuppertal, *09.10.1955.

2017-02-08:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-05-03:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-09-19:
Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Giesen, Ralf, Essen, *16.09.1963.

2018-01-23:
Prokura erloschen: Hartung, Roger, Essen, *08.11.1963.

2018-04-30:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2018-07-17:
Prokura erloschen: Welmans, Britta, Mülheim an der Ruhr, *29.01.1969.

2018-08-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Giesen, Ralf, Essen, *16.09.1963. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Stephan, Krefeld, *22.02.1967. Prokura erloschen: Dr. Schmidt, Stephan, Krefeld, *22.02.1967.

2018-11-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Stephan, Krefeld, *22.02.1967. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Brauksiepe, Ralf, Hattingen, *14.03.1967. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schmidt, Stephan, Krefeld, *22.02.1967.

2019-02-14:
Aufgrund Wohnortänderung nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Brauksiepe, Ralf, Werne, *14.03.1967.

2019-04-18:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2019-10-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weirich, Torsten, Grevenbroich, *21.07.1975.

2020-05-22:
Prokura erloschen: Link, Bernd-Michael, Essen, *15.12.1978.

2020-06-05:
Bestellt zum Geschäftsführer: Serhat, Haluk, Dortmund, *18.11.1962. Prokura erloschen: Serhat, Haluk, Dortmund, *18.11.1962.

2020-09-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jasper, Carsten, Köln, *12.06.1969; Tenbrock, Christian, Düsseldorf, *09.01.1982.

2020-11-05:
Nach Wohnortänderung nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tenbrock, Christian, Essen, *09.01.1982.

2020-12-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Goldenbeld, Claudia, Dinslaken, *01.01.1966.

2021-01-12:
Bestellt zum Geschäftsführer: Eichner, Uwe, Oberhausen, *22.08.1963.

2021-10-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Grothues, Fabian, Herne, *10.03.1983.

2021-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neu zu fassen.

2022-01-27:
Prokura erloschen: Momm, Brigitte, Mülheim an der Ruhr, *14.08.1955; Scheffler, Uwe, Alpen, *13.12.1961.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Treuhandverwaltervertrag vom 28.03.2008 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Vestische Wohnungsgesellschaft mit beschränkiter Haftung, Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 10134) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Vivawest Ruhr GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 18021) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 123) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die THS Rheinland GmbH, Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48227) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die THS GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 76) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 21.11.2017 auf die Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 883) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 21.11.2017 auf die GSG Wohnungsbau Braunkohle GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 689) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung "Glückauf", Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 5297) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Wohnbau Auguste Victoria GmbH, Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 5747) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Walsum Immobilien GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 17653) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Lünener Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17104) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Heinrich Schäfermeyer GmbH, Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12660) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12679) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Bauverein Glückauf GmbH, Ahlen (Amtsgericht Münster, HRB 8507) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Aachener Bergmannssiedlungsgesellschaft mbH, Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12608) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 16.12.2010 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Wohnbau Westfalen GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 2378) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 16.12.2010 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Rhein Lippe Wohnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 1595) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 15.10.2020 auf die Artemis Stadtsanierungsgesellschaft Objekt Benrath mbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10790) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übertragenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 04.01.2016 auf die Vivawest Westfalen GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 28458) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übernehmenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die THS Westfalen GmbH, Lünen als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-01:
Die Gesellschaft hat als übernehmenden Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Siedlung Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 9626) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-02:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 29.11.2011 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die THS Westfalen GmbH, Lünen als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

2022-02-02:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr als Vermieterin abgeschlossene, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Abspaltungs- und Übernahmevertrages bestehenden Mietverträge über Räumlichkeiten in Immobilienobjekten, die im Eigentum der übernehmenden Gesellschaft stehen, sowie den Pachtvertrag vom 19.12.2007 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.12.2013 auf die Siedlung Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 9626) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

2022-04-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Dirk Günter, Bottrop, *19.04.1971.

2022-04-19:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

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