Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

VM Versicherungsmakler GmbH

Landwirtschaft, Finanzdienstleistung, Kontakaufnahme..., Fuhrpark U.s.w, Reitlehrer, U.s.w, Bauernhöfe, Assekuranzvermittler, Kosmetikbetriebe
Adresse / Anfahrt
Schönauer Straße 66
79669 Zell im Wiesental
1x Adresse:

Postfach 2604
74016 Heilbronn


Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2019 mit Nachtrag vom 28.08.2018. Geschäftsanschrift: Schönauer Straße 66, 79669 Zell im Wiesental. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Eiche, Andreas, Zell im Wiesental, *05.05.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Eiche, Andreas, Zell im Wiesental, *05.05.1977, als Inhaber der Firma "VM Andreas Eiche e.K.", Zell im Wiesental (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706049) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederunsplans vom 06.08.2019 mit Nachtrag vom 28.08.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.