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VMM GmbH

Vertriebsaktivitäten, Value, Programmierung..., Mountain, Kommunikation, Media
Adresse / Anfahrt
Hohenzollernring 6
22763 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 5 (Vertretung) und 11 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitalsum 9.500,00 EUR. Neuer Unternehmensgegenstand: das Betreiben einer Agentur für interaktive/neue Medien, die Beratung, Schaffung und der Einkauf von Absatz- und Kommunikationskanälen und Web-Angeboten.Stammkapital jetzt: 34.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.

2007-03-01:
Einzelprokura: Stock, Bettina, Hamburg, *19.05.1966. Prokura erloschen Sagray, Frank, Hamburg, *08.12.1968.

2007-03-22:
Geburtsdatum berichtigt: Einzelprokura: Stock, Bettina, Hamburg, *13.05.1966.

2010-07-14:
Geschäftsanschrift: Stresemannstraße 29, 22769 Hamburg. Prokura erloschen Stock, Bettina, Hamburg, *13.05.1966.

2012-12-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3, 7 und 8 beschlossen. Neue Firma: VMM GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 6, 22763 Hamburg.

2013-06-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MWK GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 113416) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.