Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

VR-Bank Asperg-Markgröningen eG

Bankwesen, Remseck Ihr, Remseck Ihr Ärztehaus..., Ärztehaus in Remseck, Ärztehaus Remseck Ihr, Remsufer, Grübeln
Adresse / Anfahrt
Ludwigsburger Straße 1
71696 Möglingen
2x Adresse:

Hubertusstraße 7
71642 Ludwigsburg


Reinhold-Maier-Straße 11
71642 Ludwigsburg


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Gründung 2003
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-10:
Die Vertreterversammlung vom 23.10.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2009-05-11:
Nicht mehr Vorstand: Müller, Peter, Asperg, *09.09.1946.

2009-05-25:
Prokura erloschen: Banhardt, Wolfgang, Schwieberdingen, *26.04.1949.

2012-09-17:
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung) und § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. Prokura erloschen: Schneller, Helga, Ludwigsburg, *04.04.1955; Schäfer, Werner, Murr, *08.04.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Köppl, Holger, Möglingen, *09.05.1967.

2015-09-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Raiser, Marcus, Möglingen, *05.08.1972. Prokura erloschen: Jenner, Thomas, Markgröningen, *29.07.1954.

2018-07-23:
Nicht mehr Vorsitzender: Schaaf, Gerhard, Möglingen, *02.04.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lutz, Timo, Markgröningen, *08.03.1984.

2019-03-20:
Nicht mehr stellv. Vorsitzender: Mayer, Günter, Markgröningen, *08.04.1957.

2019-07-11:
Bestellt als Vorstand: Kraaz, Oliver Frank, Deizisau, *09.04.1974.

2019-10-28:
Die Vertreterversammlung vom 28.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter) beschlossen.

2020-01-22:
Prokura erloschen: Zech, Reinhard, Markgröningen, *09.12.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jäckh, Frank, Tamm, *20.09.1966.

2021-10-07:
Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse (Vertreterversammlungen mit Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nach § 3 Abs. 1 COVGesMaßnG) der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2021 mit der Genossenschaft "VR-Bank Neckar-Enz eG", Bönnigheim (Amtsgericht Stuttgart GnR 300024) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-12:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.10.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing