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VRM GmbH & Co. KG

Medien und Verlage, Interesse, agsanstalt..., beschränkter, Verlagsanstalt, Rothe, Verlagsgruppe, Verlags, Verwaltungsgesellschaft, Mainzer, Wormser Zeitung, Reels
Adresse / Anfahrt
Erich-Dombrowski-Straße 2
55127 Mainz
9x Adresse:

Bahnhofstraße 9
65549 Limburg


Elsa-Brandström-Straße 18
35578 Wetzlar


Berliner Allee 65
64295 Darmstadt


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65183 Wiesbaden


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35573 Wetzlar


c/o Gutenberg Digital Hub
Taunusstraße 59-61
55118 Mainz


Kontakt
56 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 354 Mitarbeiter
Gründung 1850
Formell
21x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-10:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Seibert, Horst, Darmstadt, *16.02.1936. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraud Gisela Ruth, Koblenz, *07.03.1941, von der Vertretung ausgeschlossen.

2006-05-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Madkour, Veronika, Wiesbaden, *18.02.1970.

2006-12-15:
Prokura erloschen: Müller, Wolfgang, Dipl.-Kaufmann, Katzenelnbogen.

2007-02-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Koslowski, Bernd, Dortmund, *04.10.1960.

2007-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Deets, Holger, Mainz, *20.05.1960; Walz, Oliver, Eltville, *02.04.1967.

2011-04-12:
Prokura erloschen: Dr. Hartmann, Detlef, Mainz, *14.04.1961.

2011-06-03:
Schreibfehler im Vornamen von Amts wegen berichtigt in: Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut, Koblenz, *07.03.1941, von der Vertretung ausgeschlossen.

2011-06-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 und der Gesellschafterversammlung der VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG vom 24.05.2011 einen Teil ihres Vermögens - und zwar Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft RADIO/ TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 26092) sowie Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 3373) - im Wege der Abspaltung auf die VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 41314) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-08-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2011 mit der Wiesbadener Kurier Besitz- und Verpachtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRB 2128) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der ZG Mittelhessen GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 41207) vom 12.08.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit - und zwar: Kommanditbeteiligung an der Gießener Anzeiger Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 2657), eine Darlehensforderung gegen Gießener Anzeiger Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 2657) aus dem Darlehensvertrag vom 19.12.2010 sowie eine Darlehensforderung gegen Gießener Anzeiger Verlags GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 203) aus dem Darlehensvertrag vom 21.12.2010 - im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ZG Mittelhessen GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 41314) vom 21.07.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit - und zwar Kommanditbeteiligung an der RADIO/TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 26092) - im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 41314) vom 20.08.2012 einen Teil ihres Vermögens - und zwar Kommanditbeteiligungen an der RADIO/TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (nominal 219.646,46 EUR), der Radio RocklandPfalz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Mainz (nominal 31.500,05 EUR) und der Radio Management GmbH & Co. Hörfunk Beteiligungs-KG mit dem Sitz in Schwetzingen (nominal 613,55 EUR) - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-01-08:
Prokura erloschen: Dr. Kaus, Hans-Paul, Hochheim.

2015-08-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der GLM Gesellschaft für lokale Medien mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41897) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-05-08:
Geändert, jetzt: Neue Firma: VRM GmbH & Co. KG. Firma geändert , jetzt: Persönlich haftender Gesellschafter: VRM Verwaltungs - GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 325), Sie und ihre Geschäftsführer sind befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen.

2017-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2017 mit der SVG Südhessische Verlagsgesellschaft Lampertheim mbH mit Sitz in Lampertheim verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der Radio Mainz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43033) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der VRM Gratismedien GmbH mit Sitz in Mainz verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-14:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kasper-Semmler, Rita, Nieder-Olm, *31.03.1956, von der Vertretung ausgeschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut, Koblenz, *07.03.1941.

2020-06-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.04.2020 mit der I & W Verlags-GmbH mit Sitz in Bingen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-19:
Prokura erloschen: Deets, Holger Hartmut, Mainz, *20.05.1960; Koslowski, Bernd, Dortmund, *04.10.1960; Madkour, Veronika, Mainz, *18.02.1970; Walz, Oliver, Eltville, *02.04.1967.

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