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VTW Vermögenstreuhand GmbH

Steuerblog, StGB, Abzinsung..., Abzugsverbot, BewG, BFH Urteil, BFH/NV, BStBl
Adresse / Anfahrt
Wellingsweg 20
56072 Koblenz
1x Adresse:

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
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5x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: VTW Vermögenstreuhand und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Gegenstand der Gesellschaft ist weiter die Übernahme von treuhänderischer Verwaltung im Sinne einer gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Grundlage wie z.B. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Übernahme von Tätigkeiten im Bereich der Beratung, Prüfung und Überprüfung von datenschutzrechtlichen Regelungen, wie Datenschutzgrundverordnung DS-GVO, insbesondere für Unternehmen, Vereine und Verbände sowie die Überwachung der genehmigten Verhaltungsregelungen (z.B. Art. 41 DS-GVO).

2019-03-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: VTW Vermögenstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

2019-05-31:
Änderung der Geschäftsanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36, 56073 Koblenz.

2021-05-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR und sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 17.935,41 EUR auf 43.500 EUR zum Zwecke der Übernahme eines Teilbetriebes der HUMM & SCHLIMPERT Steuerberatungsgesellschaft mbH in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5340) im Wege der Abspaltung beschlossen. In der gleichen Versammlung wurde § 7 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) geändert. Neues Stammkapital: 43.500,00 EUR.

2021-05-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.2021 mit Ergänzung vom 20.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2021 und vom 20.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2021 und vom 20.05.2021 Teile des Vermögens der HUMM & SCHLIMPERT Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5340) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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