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ValuePhone Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 204
10117 Berlin
1x Adresse:

Waldstraße 7
08261 Schöneck/Vogtl.


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2006. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (unter Ausschluss handwerklicher Leistungen), dem M-Commerce sowie sonstiger mobiler Informationsplattformen sowie auf dem Gebiet von Zahlungssystemen und Kundenbindungssystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gläß, Rainer, Schöneck, *05.03.1959; Kronmüller, Stephan, Schöneck, *20.04.1960; Krueger, Stefan, Köln, *20.02.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-04:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gläß, Rainer, Schöneck, *05.03.1959; Kronmüller, Stephan, Schöneck, *20.04.1960.

2019-07-15:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2019 mit der GK Software SE mit dem Sitz in Schöneck/Vogtl. verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 15.07.2019.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.